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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

© Unität Habitus

1.   Anbieterin und Kontaktdaten

Anbieterin der Bildungsangebote und Vertragspartnerin der Teilnehmenden ist:
Unität Habitus GmbH
Firmenbuchanschrift und Sitz: Lehargasse 30, 6890 Lustenau, Österreich
Büro- und Seminarstandort: Raiffeisenstraße 18, 6890 Lustenau, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 608270 s
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
UID-Nummer: ATU79685716
E-Mail: info@uni-habitus.at
Telefon: +43 (0)664 910 30 69
Nachfolgend wird die Unität Habitus GmbH als „Unität Habitus“ bezeichnet

2.    Geltungsbereich
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Lehrgänge, Seminare, Vorträge, Workshops und sonstige Bildungs- oder Dienstleistungen von Unität Habitus.
2.2. Die konkrete Leistungsbeschreibung, Dauer, Termine, Teilnahmevoraussetzungen, Kosten, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Abschlussvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Programminformation beziehungsweise Ausschreibung.
2.3. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Besondere Bestimmungen in einer Programminformation gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern die Teilnehmenden vor Abgabe ihrer Vertragserklärung klar darauf hingewiesen wurden.
2.4. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
2.5. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kundinnen oder Kunden gelten nur, wenn Unität Habitus ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


3.    Anmeldung und Vertragsabschluss
3.1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, über das Online-Anmeldesystem oder über ein anderes von Unität Habitus angebotenes Anmeldeverfahren.
3.2. Die Darstellung eines Bildungsangebots auf der Website, in einem Programm oder in einer sonstigen Ausschreibung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.3. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch Unität Habitus zustande.
3.4. Bei Angeboten mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt, sofern in der Programminformation keine andere Regelung vorgesehen ist.
3.5. Bestehen für ein Angebot besondere Aufnahme-, Zulassungs- oder Abschlussvoraussetzungen, sind diese in der Programminformation angeführt. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und verlangte Nachweise fristgerecht vor-zulegen.
3.6. Die Teilnahmeberechtigung ist grundsätzlich personengebunden und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Unität Habitus übertragbar.


4.    Leistungen von Unität Habitus
4.1. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programminformation und der Anmeldebestätigung.
4.2. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst der Kostenbeitrag die Teilnahme am gebuchten Angebot und die vorgesehenen digitalen oder gedruckten Unterlagen.
4.3. Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, technische Ausstattung oder sonstige persönliche Aufwendungen sind nicht enthalten, sofern in der Programminformation nichts anderes angegeben ist.
4.4. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Bei Lehrgängen mit Abschlussvoraussetzungen setzt die Ausstellung eines Zertifikats oder einer Teilnahmebestätigung voraus, dass die jeweils bekannt gegebenen Anforderungen erfüllt wurden.


5.    Preise und Umsatzsteuer
5.1. Es gelten die in der jeweiligen Programminformation beziehungsweise Ausschreibung angegebenen Preise.
5.2. Lehrgänge im Bereich der Elementarpädagogik werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung vorliegen, umsatzsteuerbefreit angeboten. Bei diesen Lehrgängen wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
5.3. Seminare, Vorträge und sonstige Leistungen, die nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen, werden einschließlich 20 % Umsatzsteuer angeboten.
5.4. In der jeweiligen Programminformation und Rechnung wird ausgewiesen, ob es sich um eine umsatzsteuerbefreite Leistung oder um einen Preis einschließlich Umsatzsteuer handelt.
5.5. Nebenleistungen teilen die umsatzsteuerliche Behandlung der Hauptleistung nur, soweit dies nach den anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen zulässig ist.
5.6. Bei nachträglichen Änderungen der gesetzlichen oder behördlich festgestellten steuerlichen Behandlung gelten die zwingenden steuerrechtlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Gesamtpreis verbindlich, sofern nicht zwingendes Recht eine Anpassung verlangt.


6.    Zahlungsbedingungen
6.1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
6.2. Die vollständige Zahlung muss grundsätzlich vor Beginn des gebuchten Angebots eingelangt sein, sofern keine schriftliche Ratenzahlungs- oder sonstige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
6.3. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die einzelnen Raten zu den jeweils vereinbarten Terminen fällig. Die Möglichkeit einer Ratenzahlung ändert nichts am vereinbarten Gesamtpreis.
6.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- oder Inkassokosten werden nur insoweit verrechnet, als sie gesetzlich zulässig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.5. Unität Habitus kann die Teilnahme bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Beträge verweigern, wenn die teilnehmende Person trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht bezahlt hat. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


7.    Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
7.1. Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
7.2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
7.3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss die Verbraucherin oder der Verbraucher Unität Habitus mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung kann insbesondere per Brief oder E-Mail übermittelt werden an:
Unität Habitus GmbH
Lehargasse 30
6890 Lustenau
Österreich
E-Mail: info@uni-habitus.at
Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
7.4. Dafür kann das Muster-
Widerrufsformular verwendet werden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
7.5. Im Fall eines wirksamen Rücktritts erstattet Unität Habitus sämtliche aufgrund des betroffenen Vertrags erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dadurch keine Kosten entstehen.
7.6. Wünscht die Verbraucherin oder der Verbraucher ausdrücklich, dass Unität Habitus noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, ist im Fall eines späteren Rücktritts ein angemessener Betrag für die bis zum Eingang der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
7.7. Das Rücktrittsrecht bei einem Dienstleistungsvertrag erlischt vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur dann, wenn Unität Habitus die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Leistungserbringung erst begonnen wurde, nachdem die Verbraucherin oder der Verbraucher
•    ausdrücklich einen vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt,
•    der vorzeitigen Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt und
•    bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Ver-tragserfüllung erlischt.
7.8. Besteht im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktrittsrecht, wird darüber vor Vertragsabschluss gesondert informiert.


8.    Stornierung durch Teilnehmende
8.1. Nach Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist kann die teilnehmende Person ihre Anmeldung schriftlich per E-Mail oder Brief stornieren. Für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei Unität Habitus maßgeblich.
8.2. Sofern in der jeweiligen Programminformation keine günstigere Regelung vorgesehen ist, werden folgende pauschalierte Stornokosten verrechnet:
•    bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des vereinbarten Gesamtpreises, mind. 20 €;
•    29 - 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises, mind. 30 €;
•    19 - 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises, mind. 40 €;
•    9 - 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises, mind. 50 €;
•    weniger als 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
8.3. Erstreckt sich ein Lehrgang über mehrere Termine, gilt der erste Lehrgangstermin als Veranstaltungsbeginn.
8.4. Die Stornokosten berücksichtigen den gewöhnlich entstehenden organisatorischen Aufwand und die mit der kurzfristigen Nichtbesetzung eines Platzes verbundenen Nachteile. Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. In diesem Fall werden die Stornokosten entsprechend herabgesetzt.
8.5. Soweit Unität Habitus durch die Stornierung nachweislich Aufwendungen erspart oder den frei gewordenen Platz anderweitig vergeben kann, wird dies zugunsten der teilnehmenden Person angemessen berücksichtigt.
8.6. Die Nichtteilnahme an einzelnen Terminen, das vorzeitige Ausscheiden oder das Nichterscheinen entbindet grundsätzlich nicht von der Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags, sofern Unität Habitus die Leistung vertragsgemäß anbietet. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei einer von Unität Habitus zu vertretenden Leistungsstörung, bleiben unberührt.


9.    Ersatzperson und Umbuchung
9.1. Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Unität Habitus möglich, sofern
•    die Ersatzperson sämtliche Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt,
•    der Wechsel organisatorisch noch möglich ist und
•    keine wichtigen sachlichen Gründe entgegenstehen.
9.2. Für eine von der teilnehmenden Person gewünschte und von Unität Habitus genehmigte Umbuchung auf ein anderes Angebot oder einen anderen Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 verrechnet. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der umgebuchten Leistung.
9.3. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bereits erbrachte Leistungen sowie Preisunterschiede zwischen den Angeboten werden angemessen berücksichtigt.
9.4. Die Bestimmungen dieses Punktes gelten nicht für Fristverlängerungen bei Abschlussarbeiten. Dafür gilt ausschließlich Punkt 13.


10.    Änderungen des Angebots
10.1. Unität Habitus kann aus sachlich gerechtfertigten organisatorischen Gründen geringfügige und zumutbare Änderungen bei Terminen, Räumen, Abläufen oder vortragenden Personen vornehmen, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Inhalt des gebuchten Angebots erhalten bleiben.
10.2. Eine Änderung von einer Präsenzveranstaltung zu einer Online-Veranstaltung oder umgekehrt erfolgt nur, wenn diese Änderung aufgrund besonderer Umstände erforderlich und für die Teilnehmenden zumutbar ist oder die Programminformation eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.
10.3. Änderungen werden den Teilnehmenden so früh wie möglich in geeigneter Form mitgeteilt.
10.4. Bei einer wesentlichen, für die teilnehmende Person unzumutbaren Änderung kann sie vom noch nicht erbrachten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits bezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.
10.5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


11.    Absage oder Verschiebung durch Unität Habitus
11.1. Unität Habitus kann ein Angebot insbesondere wegen Nichterreichens der bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung oder Ausfalls einer unverzichtbaren vortragenden Person, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer wichtiger organisatorischer Gründe absagen oder verschieben.
11.2. Im Fall einer Absage werden bereits bezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen unverzüglich rückerstattet.
11.3. Im Fall einer Verschiebung wird ein Ersatztermin angeboten. Ist die Teilnahme am Ersatztermin für die teilnehmende Person nicht möglich oder nicht zumutbar, kann sie hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Dafür geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
11.4. Ansprüche auf Ersatz eigener Reise-, Unterkunfts- oder sonstiger Folgekosten bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


12.    Teilnahmeverhalten und Ausschluss
12.1. Die Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer Personen, ein geordneter Ablauf und die Erreichung der Bildungsziele nicht beeinträchtigt werden.
12.2. Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, Gefährdungen, diskriminierendem oder übergriffigem Verhalten, Verstößen gegen Vertraulichkeit oder sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann Unität Habitus nach vorheriger Abmahnung einen Ausschluss aussprechen.
12.3. Bei einer unmittelbaren Gefährdung oder einer besonders schwerwiegenden Pflichtverletzung kann ein Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
12.4. Im Fall eines berechtigten Ausschlusses werden noch nicht erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und ein durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden angemessen berücksichtigt. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Erstattungsansprüche erfolgt nicht.


13.    Prüfungsleistungen, Abschlussarbeiten und Fristverlängerungen
13.1. Soweit für den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs eine Fach-, Projekt- oder Abschlussarbeit erforderlich ist, ergibt sich der verbindliche Abgabetermin aus der Programminformation, Lehrgangsordnung oder einer gesonderten schriftlichen Mitteilung.
13.2. Die Arbeit muss bis zum bekannt gegebenen Termin vollständig und in der vorgeschriebenen Form bei der angegebenen Abgabestelle eingelangt sein.
13.3. Kann eine Abgabefrist nicht eingehalten werden, ist vor Ablauf der geltenden Frist ein schriftlicher und begründeter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
13.4. Über den Antrag entscheidet Unität Habitus unter Berücksichtigung der Umstände und organisatorischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Gewährung oder auf eine bestimmte Dauer der Verlängerung besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
13.5. Jede gewährte Fristverlängerung ist ausnahmslos kostenpflichtig. Dies gilt auch für die erste Fristverlängerung und unabhängig davon, aus welchen persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen sie beantragt wird.
13.6. Für jede gewährte Fristverlängerung wird ein Kostenbeitrag von € 250,00 verrechnet. Bei umsatzsteuerbefreiten elementarpädagogischen Lehrgängen wird dieser Kostenbeitrag umsatzsteuerbefreit verrechnet, sofern er nach den anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Andernfalls erfolgt die gesetzlich erforderliche umsatzsteuerliche Behandlung.
13.7. Der Kostenbeitrag wird für die Bearbeitung des Antrags, die Anpassung der Abschlussunterlagen und Fristen, die weitere Führung oder Wiederaufnahme des Abschlussverfahrens, die Koordination der Beurteilung sowie die organisatorische Zuordnung zu einem späteren regulären Prüfungs- oder Präsentationstermin erhoben.
13.8. Die Verlängerung wird erst wirksam, wenn
•    sie von Unität Habitus schriftlich genehmigt wurde,
•    die teilnehmende Person den neuen Abgabetermin und die Bedingungen ausdrücklich schriftlich angenommen hat und
•    der Kostenbeitrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vollständig eingelangt ist.
13.9. Wird auch die verlängerte Frist nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf eine weitere Verlängerung. Wird eine weitere Verlängerung ausnahmsweise genehmigt, fällt erneut der jeweils geltende Kostenbeitrag an.
13.10. Wird eine verlängerte Frist nicht genutzt oder erneut versäumt, erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des Kostenbeitrags, soweit die damit abgegoltene administrative und organisatorische Leistung bereits erbracht wurde. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13.11. Eine Fristverlängerung führt nicht zur Einrichtung eines individuellen oder zusätzlich eingeschobenen Prüfungs- beziehungsweise Präsentationstermins.
13.12. Die Prüfung oder Präsentation der verspätet eingereichten Arbeit kann frühestens gemeinsam mit dem regulären Abschluss- beziehungsweise Präsentationstermin des nächstmöglichen nachfolgen-den Lehrgangs erfolgen.
13.13. Die Zuordnung richtet sich nach dem Einreichungszeitpunkt, der erforderlichen Beurteilungszeit, dem Abschlusszeitpunkt des nachfolgenden Lehrgangs und den organisatorischen Kapazitäten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Lehrgang, Termin oder ein bestimmtes Kalenderjahr besteht nicht.
13.14. Unität Habitus bietet für verspätet eingereichte Arbeiten keine gesonderten Prüfungs- oder Präsentationstermine an.
13.15. Wird eine verlängerte Abgabefrist ohne genehmigte weitere Verlängerung versäumt,
•    endet die aufgrund der Verlängerung gewährte Einreichungsmöglichkeit;
•    entfällt eine bereits vorgenommene Zuordnung zu einem Prüfungstermin;
•    kann der Lehrgang zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgreich abgeschlossen werden; und
•    bedarf eine spätere Wiederaufnahme einer neuen schriftlichen Vereinbarung.
13.16. Die rechtzeitige Abgabe begründet keinen automatischen Anspruch auf positive Beurteilung, Prüfungszulassung oder Lehrgangsabschluss. Sämtliche inhaltlichen, formalen und sonstigen Abschlussvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
14.    Prüfungen, Präsentationen und Abschlussnachweise
14.1. Voraussetzungen, Form und Ablauf von Prüfungen, Präsentationen und sonstigen Abschlussleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Programminformation oder Lehrgangsordnung.
14.2. Ein Zertifikat oder sonstiger Abschlussnachweis wird nur ausgestellt, wenn sämtliche vorgesehenen Leistungen erbracht, Anwesenheitspflichten erfüllt und fällige Kostenbeiträge bezahlt wurden.
14.3. Teilnahmebestätigungen geben ausschließlich die tatsächlich absolvierte Teilnahme wieder.
14.4. Bei Verhinderung an einem regulären Prüfungs- oder Präsentationstermin besteht kein automatischer Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin. Ein Ersatztermin kann nur im Rahmen eines von Unität Habitus angebotenen regulären Termins stattfinden.


15.    Urheberrecht und Nutzungsrechte
15.1. Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Videos, Aufzeichnungen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
15.2. Die Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Zusammenhang mit dem gebuchten Angebot verwendet werden.
15.3. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung, gewerbliche Nutzung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
15.4. Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während einer Veranstaltung sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Unität Habitus und der betroffenen Personen zulässig.


16.    Vertraulichkeit
16.1. Persönliche Informationen und Fallbeispiele, die Teilnehmende oder Vortragende im Rahmen einer Veranstaltung mitteilen, sind vertraulich zu behandeln.
16.2. Informationen dürfen nur in ausreichend anonymisierter Form außerhalb der Veranstaltung verwendet werden, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.


17.    Datenschutz
17.1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
17.2. Die Verarbeitung jener Daten, die für Anmeldung, Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Durchführung des Angebots, Dokumentation und Ausstellung von Nachweisen erforderlich sind, erfolgt insbesondere zur Erfüllung des Vertrags und gesetzlicher Verpflichtungen.
17.3. Soweit eine Verarbeitung eine Einwilligung erfordert, wird diese gesondert eingeholt. Eine Einwilligung kann im gesetzlich vorgesehenen Umfang jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
17.4. Weitere Informationen, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Unität Habitus.


18.    Haftung
18.1. Unität Habitus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
18.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Unität Habitus für Personenschäden sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Haftungsansprüche nicht eingeschränkt.
18.3. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird nur bei einem von Unität Habitus zu vertretenden Verschulden gehaftet.
18.4. Unität Habitus übernimmt keine Haftung für die individuelle Umsetzung der vermittelten Inhalte oder für einen bestimmten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
18.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestim-mungen entgegenstehen.


19.    Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
19.1. Beschwerden können an folgende Adresse gerichtet werden:
Unität Habitus GmbH
Lehargasse 30
6890 Lustenau
E-Mail: info@uni-habitus.at
19.2. Unität Habitus ist bemüht, Beschwerden unmittelbar und einvernehmlich zu klären.
19.3. Unität Habitus ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.


20.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
20.2. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
20.3. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.4. Für Verträge mit Unternehmerinnen oder Unternehmern wird als Gerichtsstand das für den Sitz von Unität Habitus sachlich zuständige Gericht vereinbart.


21.    Schlussbestimmungen
21.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich wirksame Erklärungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam, wenn das Gesetz keine besondere Form verlangt.
21.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
21.3. Änderungen dieser AGB gelten für neue Verträge ab dem jeweils bekannt gegebenen Gültigkeitsdatum. Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind.

Datenschutzrichtlinie

Eine Nutzung der Internetseiten der Unität Habitus GmbH ist grundsätzlich ohne jegliche Angaben von personenbezogenen Daten möglich.

Sofern eine natürliche oder juristische Person einen besonderen Service über die Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein.

Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert bei der Unität Habitus GmbH. Daher wurden technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der Übermittlung personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, so dass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann.

Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, Kontakt über die Internetseite oder lieber auf anderen Wegen (z.B. telefonisch, per E-Mail) aufzunehmen.

Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular der Internetseite werden folgende personenbezogene Daten abgefragt: Name, Adresse, E-Mail, und Telefonnummer. Diese Daten werden gespeichert und ggf. weiterverarbeitet, außer die kontaktaufnehmende Person wünscht ausdrücklich die Löschung ihrer personenbezogenen Daten.

Kommt es über die Internetseiten der Unität Habitus GmbH zum Abschluss eines Vertrages (durch Buchung eines Seminars oder Dienstleistung) werden folgende personenbezogene Daten abgefragt: Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Geburtsdatum. Mit Abschluss des Kaufes gibt der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten.  Dies erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Da es uns ein Anliegen ist, die Nutzung personenbezogener Daten möglichst transparent zu gestalten, weisen wir Sie gerne auf das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten hin.

Bei Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dies stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften an öffentliche Stellen. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel zwischen 7 - 10 Jahre. 

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Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden die Datenschutzbestimmungen der Unität Habitus GmbH laufend angepasst. Allfällige Änderungen werden auf der Website rechtzeitig bekanntgeben und aktualisierte Datenschutzbestimmungen auf der Homepage veröffentlicht.

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