Unsere Lehrgänge
Hier finden Sie aktuelle Lehrgänge im Bereich der Elementarpädagogik.
Unsere Lehrgänge qualifizieren Sie gezielt für eine Tätigkeit als Assistenzkraft oder pädagogische Fachkraft in elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Die praxisorientierte Ausbildung und fundierten Inhalte bereiten Sie optimal auf die zentralen Anforderungen des pädagogischen Alltags vor.
Klicken Sie auf den gewünschten Lehrgang, um nähere Informationen zu Inhalten, Terminen und Zugangsvoraussetzungen zu erhalten.
Modulare Lehrgänge
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Bei der Unität Habitus werden modular aufgebaute Lehrgänge im Bereich der Elementarpädagogik angeboten.
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Die Grund- und Assistenzlehrgänge vermitteln die Grundqualifikation für die Tätigkeit als Assistenzkraft. Der Grundlehrgang muss unbedingt vor dem Assistenzlehrgang abgeschlossen werden.
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Darauf aufbauend können Sie den Fachkraftlehrgang absolvieren, der Sie zur pädagogischen Fachkraft in einer Kleinkindgruppe und zur pädagogischen Assistenzkraft in einer Kindergartengruppe qualifiziert.
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Als pädagogische Fachkraft für Kleinkindgruppen oder als Elementarpädagog:in können Sie auch den Leitungslehrgang absolvieren.
Wichtige Informationen
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Die Einstufung ins Gehaltssystem richtet sich nach der jeweiligen Vorbildung.
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Mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang kann eine Höherstufung im Gehalt erfolgen.
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Es gibt keinen einheitlichen Kollektivvertrag. In der Praxis wird in der Regel nach folgenden Systemen entlohnt:
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GAG (Gemeindeangestelltengesetz): Beste Wahl!
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MILOTA (Mindestlohntarif)
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VSG-KV (Kollektivvertrag der Vorarlberger Sozial- und Gesundheitsgesellschaft)
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Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die Ausbildungslehrgänge "Elementarpädagogik" können unter Umständen mit folgenden Förderungen finanziert werden:
"Qualifizierungsförderung für Beschäftigte"
Förderung für Arbeitgebende vom AMS
Das AMS fördert bis zu 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten (ab der 25. Kursstunde).
Diese Förderung kann nur vom Arbeitgeber über das eAMS-Konto vor Start der Aus-/Fortbildung beantragt werden.
Weitere Informationen >> AMS
"Bildungskonto" oder "Bildungsprämie"
Förderung für Arbeitnehmende von der AK
Die AK fördert bis zu 370 € im Monat (Bildungskonto) oder bis zu ein Drittel der Aus-/Fortbildungskosten (Bildungsprämie).
Diese Förderung kann nur von Arbeitnehmenden in Anspruch genommen werden, die ihre Aus- /Fortbildung selbst zahlen.


